Deinen PKV-Beitrag senken – ohne Versichererwechsel.
Durch den gesetzlichen Tarifwechsel nach § 204 VVG können PKV-Versicherte bis zu 50 % ihrer monatlichen Beiträge sparen – ohne Kündigung, ohne Gesundheitsprüfung.
Zu hoher PKV-Beitrag? Du hast mehr Rechte als du denkst.
Diese Situationen begegnen uns täglich – und in den meisten Fällen gibt es eine einfache, gesetzlich verankerte Lösung.
Beitrag steigt – Leistungen nicht
Jedes Jahr höhere PKV-Beiträge, aber keine besseren Leistungen? Das kennen viele Versicherte. Die gute Nachricht: Du musst das nicht einfach hinnehmen.
Dein Wechselrecht bleibt ungenutzt
§ 204 VVG gibt dir das gesetzliche Recht, innerhalb deines Versicherers in einen günstigeren Tarif zu wechseln – ohne Kündigung und ohne Gesundheitsprüfung. Die meisten wissen das nicht.
Versicherer verschweigen günstigere Tarife
Dein Versicherer ist nicht verpflichtet, dich aktiv auf günstigere Optionen hinzuweisen. Wir prüfen für dich, welcher Tarif besser zu dir passt – und setzen dein Recht durch.
Genau für diese Situationen sind wir da – kostenlos, unverbindlich und mit über 20 Jahren Erfahrung im PKV-Tarifwechsel.
Deine Vorteile beim Tarifwechsel nach § 204 VVG
Das Gesetz ist auf deiner Seite – und wir helfen dir, es zu nutzen. Komplett kostenlos, unverbindlich und ohne Risiko.
Kein Versichererwechsel
Du bleibst bei deinem Versicherer – nur in einem günstigeren Tarif. Keine Kündigung, kein Neuvertrag, keine Umstände.
Keine Gesundheitsprüfung
Bei gleichwertigen oder niedrigeren Leistungen ist keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig – egal ob du jung oder alt bist.
Altersrückstellungen bleiben erhalten
Deine über Jahre angesammelten Altersrückstellungen gehen nicht verloren – sie werden vollständig in den neuen Tarif übertragen.
Bis zu 50 % sparen
Unsere Kunden sparen im Schnitt rund 40 % ihrer monatlichen Beiträge. Einzelne Ersparnisse liegen zwischen 82 und über 1.200 € im Jahr.
Gesetzlich garantiertes Recht
§ 204 VVG schreibt das Wechselrecht gesetzlich vor. Dein Versicherer darf den Wechsel nicht verweigern – wir kennen die Spielregeln.
98 % Kundenzufriedenheit
Über 20 Jahre Erfahrung im PKV-Tarifwechsel. Kostenloser Service – kein Honorar, keine versteckten Kosten.
Dein Weg zu mehr Klarheit
In vier einfachen Schritten von der ersten Frage zur klaren Antwort – ohne Aufwand, ohne Umwege.
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Schau dir unser kurzes Erklärvideo an. In wenigen Minuten bekommst du einen klaren Überblick, wie wir arbeiten und was wir dir anbieten.
Anfrage senden oder anrufen
Füll das Kontaktformular aus oder ruf direkt an – ganz wie du magst. Kein Aufwand, keine langen Formulare.
Rückmeldung erhalten
Wir melden uns schnell und persönlich bei dir. Im ersten Gespräch hören wir zu und geben dir eine erste Einschätzung.
Nächste Schritte besprechen
Gemeinsam legen wir fest, wie es weitergeht – transparent, auf deinen Fall abgestimmt und immer auf Augenhöhe.
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Beantworte ein paar kurze Fragen – wir melden uns schnell und persönlich bei dir.
Deine aktuelle Versicherung
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Kein Formular, kein Warten – ruf uns einfach an und schildere dein Anliegen direkt.
0821 / 65060849Mo – Fr, 9:00 – 18:00 Uhr
Das kannst du von uns erwarten:
- Schnelle, persönliche Rückmeldung
- Kein Versichererwechsel nötig
- Keine Gesundheitsprüfung
- Altersrückstellungen bleiben erhalten
- Kostenloser Service – ohne Verpflichtung
Häufige Fragen zum PKV-Tarifwechsel
Alles Wichtige rund um § 204 VVG, Altersrückstellungen und den Ablauf des Tarifwechsels – klar und verständlich erklärt.
Um deinen monatlichen Beitrag zu senken – ohne den Versicherer zu wechseln. Durch einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG kannst du in einen günstigeren Tarif desselben Versicherers wechseln und dabei bis zu 50 % deines Beitrags sparen. Unsere Kunden sparen im Schnitt rund 40 %.
Ja. Das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG gilt unabhängig von deinem Gesundheitszustand und deinem Alter. Es spielt keine Rolle, ob du jung und gesund oder bereits erkrankt bist – der Versicherer darf den Wechsel nicht verweigern.
Nein. § 204 VVG schreibt das Wechselrecht gesetzlich vor. Dein Versicherer ist verpflichtet, den Wechsel zu ermöglichen. Trotzdem versuchen Versicherungsunternehmen gelegentlich, Wechsel zu erschweren oder Versicherte in ungünstigere Tarife zu lenken – hier helfen wir dir, dein Recht durchzusetzen.
Ja, vollständig. Deine über die Jahre angesammelten Altersrückstellungen gehen beim Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers nicht verloren. Sie werden komplett in den neuen Tarif übertragen – das ist einer der größten Vorteile gegenüber einem echten Versichererwechsel.
Nicht bei gleichbleibendem oder reduziertem Leistungsumfang. Wenn du in einen Tarif mit ähnlichen oder geringeren Leistungen wechselst, entfällt die Gesundheitsprüfung komplett. Lediglich bei Tarifen mit deutlich erweiterten Leistungen kann eine Prüfung erforderlich sein.
Ja. Es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Anzahl an Tarifwechseln. Wir empfehlen, den eigenen Tarif regelmäßig – mindestens einmal jährlich – zu überprüfen, da sich die Tarife und Beiträge kontinuierlich ändern.
Unser Service ist für dich vollständig kostenlos und unverbindlich. Wir erhalten eine Vergütung ausschließlich von deinem Versicherer – erst dann, wenn du dich für einen Tarifwechsel entschieden hast. Für dich entstehen zu keinem Zeitpunkt Kosten.
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